Seit 1982, als die allgemeine Wohnungsnot zunahm, wurden in Hamburg die Unterbringungsformen reglementiert und das Prinzip des privaten Wohnens durch das der öffentlichen Unterbringung ersetzt. Durch Weisung des Bundes ist Hamburg verpflichtet, 2,6% der AsylbewerberInnen, die nach Deutschland einreisen, aufzunehmen. Die Erstaufnahme in einer Sammelunterkunft ist vorgeschrieben (Asylverfahrensgesetz), keinem Flüchtling steht eine freie Wohnraumwahl zu. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Residenzpflicht, die dem Flüchtling verbietet, den ihm zugewiesenen Ort bzw. Kreis zu verlassen.
Im Jahre 2000 waren in Hamburg ca. 18.000 Flüchtlinge und SpätaussiedlerInnen in öffentlicher Unterbringung. Zuständig für die Unterbringung sind der Landesbetrieb "pflegen & wohnen" mit etwa zwei Dritteln und die sieben Bezirke mit dem restlichen Drittel der bestehenden Plätze. Waren es bis Anfang der 80er Jahre noch vielfach Wohnhäuser, leerstehende Gewerbeobjekte, Hotels und Pensionen, ging Hamburg seit den 90er Jahren dazu über, Flüchtlinge zusätzlich auf Schiffen, in Containerlagern, Pavillondörfern und Kasernen unterzubringen. Zwar sah ein Senatsbeschluss von 1981 vor, keine Gemeinschaftsunterkünfte mit mehr als 100 Plätzen zu schaffen, die Realität ist aber eine andere. Mehr noch, die z.T. sehr grossen Unterkünfte sind laut Auskunft von pflegen&wohnen permanent bis zu 2/3 überbelegt. Die Schiffe, die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg, bezeichnete die damalige federführende Sozialsenatorin als ein "einmaliges Projekt dieser Grössenordnung in der Bundesrepublik Deutschland", das "durch die hohe Nutzungsintensität und -flexibilität sehr wirtschaftlich" sei. Sie bieten Platz für ca. 1200 Menschen und sind aktuell mit ca. 1800 Menschen belegt. Diese Form der Unterbringung bedeutet für die Flüchtlinge katastrophale Wohnbedingungen. Auch wurde mehrfach belegt, daß eine Unterbringung im sozialen Wohnraum eindeutig kostengünstiger wäre.
Flüchtlingsfamilien in Hamburg leben häufig jahrelang unter völlig beengten Verhältnissen. Es gibt in der Regel keine Spielbereiche für die Kinder ausserhalb der Zimmer. Die Schulkinder finden weder Platz noch Ruhe für Schularbeiten. Jegliche Privat- und Intimsphäre fehlt. Die überlasteten Sanitärbereiche und die gemessen an der Belegungsdichte regelmässig unzureichend ausgestatteten Küchen verunmöglichen i.d.R. das Einhalten hygienischer Mindeststandards. Die Enge, die Unterschiedlichkeit der Menschen und das ausländer-, arbeits- und sozialamtlich verordnete Nichtstun, verbunden mit der Angst und Unsicherheit über die Bleibeperspektive lassen Aggressionen wachsen. In der Beratungsarbeit machen wir die Erfahrung, dass Flüchtlinge auch in Folge z.T. jahrelanger öffentlicher Unterbringung in hohem Masse psychisch belastet sind, viele sind krank und (über das, was das AsylbLG an medizinischer Behandlung zugesteht) therapiebedürftig.