Die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen in Hamburg

Für Flüchtlinge gilt ein Sondergesetz, das sie von der normalen gesundheitlichen Versorgung ausgrenzt. Alle AsylbewerberInnen und geduldeten Flüchtlinge erhalten seit 1993 einen Behandlungsumfang nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser ist insoweit eingeschränkt, als die Erkrankungen entweder "akut" oder "schmerzhaft" sein müssen. Oft werden jedoch Behandlungen und die Übernahme von Leistungen durch Sozialamts-MitarbeiterInnen verweigert, die aber keinesfalls kompetent oder autorisiert sind, eine Diagnose zu stellen. Gravierende Einschränkungen bzw. erschwerende Bewilligungen bestehen im Bereich von Zahnersatz, von Reha-Maßnahmen, von Anschluß-behandlungen und von ambulanten Psychotherapien. Die Kosten für die Behandlung von psycho-somatischen Beschwerden, z.B. bei Traumatisierten, die Folgen von Behinderungen und Verletzungen werden regelmäßig nicht übernommen. In Hamburg fehlt Zentrum ausschließlich für die Behandlung Traumatisierter. In der "Gesellschaft zur Unterstützung von Gefolterten und Verfolgten e.V." (gogeV@compuserve.de) und in einem kleinen Verein "freihaven e.V."(freihaven@hotmail.com) wird versucht diese Lücke zu schliessen.

Der Flüchtling muß jede medizinische Leistung vorab beim Sozialamt beantragen und dies kann dazu führen, dass notwendige Eingriffe verzögert oder verspätet durchgeführt werden. Krankenscheine für Flüchtlinge enthalten oft einschränkende Kennzeichnungen oder werden insgesamt verweigert. Viele niedergelassene ÄrztInnen fragen zuerst nach der Kostenübernahme bevor sie mit den Behandlungen beginnen. Ärztliche Ethik, Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit rückt in den Hindergrund von Kostenüberlegungen. Vor diesem Hintergrund begrüssen wir das Engagement von Ärztinnen und Ärzten, die in freien Praxen wie auch öffentlichen Gesundheitseinrichtungen zu notwendigen Behandlungen bereit sind und ggf. die Kosten bei den Behörden durchsetzen oder auf Honorar verzichten.

Neben dieser rechtlichen Ausgrenzung wirken sich auch die beengte Wohnsituation und Sammelunterbringung, die unsichere Aufenthaltssituation und die nicht behandelten Traumata aus dem Herkunftsland und von der Flucht auf die aktuelle Gesundheit der Flüchtlinge aus. Flüchtlingen, denen unterstellt wird, sie halten sich in Deutschland auf, um Sozialleistungen zu beziehen oder denen, die angeblich ihre Abschiebung verhindern, werden nur Leistungen gewährt, wenn dies im Einzelfall und nach den Umständen unabweisbar ist.

Besondere Problemlage: Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus oder mit Duldung

Das geltende Recht führt immer öfter dazu, dass Menschen ohne gültige Papiere und Aufenthaltsrecht in Deutschland leben. Sie haben keinen Anspruch auf gesundheitliche Versorgung. Einige ÄrztInnen, Hebammen, Physio- und PsychotherapeutInnen behandeln Flüchtlinge in Hamburg kostenlos. Hierzu existiert eine von Ehrenamt-lichen betriebene Beratungsstelle in Hamburg, die ärztliche Behandlungen vermittelt. Menschen, die in großer Not sind, suchen die Beratungsstelle auf. Oft hat ihre Angst vor Entdeckung und Abschiebung viel Zeit vergehen lassen, so daß die Krankheit akut oder chronisch wurde. Menschen ohne Aufenthaltsstatus können eine Behandlung nur in Anspruch nehmen, wenn sie die Risiken der Aufdeckung in Kauf nehmen. Sie tun dies meist dann, wenn sie die Krankheit dazu zwingt. Dies gilt insbesondere für stationäre Behandlungen. Seit vielen Jahren wird eine anonyme und kostenlose Behandlung bzw. Projekte niedrigschwelliger medizinischer Angebote für Flüchtlinge ohne Aufenthalt gefordert.

Flüchtlinge, die viele Jahre mit kurzen Duldungen (Kettenduldungen) in Hamburg leben, leiden sehr unter ihrer krankmachenden Lebenswelt. Sie werden in unter-schiedlichen sehr kurzen Zeitabständen zur Ausländerbehörde zitiert und müssen jedes Mal mit der Abschiebung rechnen. Diese Menschen neigen dazu, sich zurückzuziehen, sich zu isolieren und sich in ihre Untätigkeit mit der immer wiederkehrenden Angst vor Abschiebung einzurichten. Über ihre HausärztInnen und PsychiaterInnen werden sie meist mit Psychopharmaka behandelt. Ihre reaktive Depression wird dann meist chronisch, weil sich an ihrem Aufenthaltsstatus nichts ändert.

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