Abschiebungshaft ist ein Abschreckungsinstrument in der Kette der Abwehr von Flüchtlingen, die Schutz vor Verfolgung, Folter oder Armut in der Bundesrepublik Deutschland su-chen. Abschiebungshaft stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Menschenrechte von ausländischen Menschen dar - sie ist Freiheitsentzug ohne Verurteilung wegen eines kriminellen Delikts. Die Folgen für die Betroffenen sind gravierend: Retraumatisierung und Depressionen bis hin zu Suizidversuchen. Als kirchliche Flüchtlingseinrichtungen im Sprengel Hamburg lehnen wir die Abschiebungshaft grundsätzlich ab.
Von Februar 1994 bis Oktober 2003 betrieb die Hamburger Justizbehörde die Abschiebungshaftanstalt Glasmoor in Norderstedt, also auf Schleswig-Holsteiner Landesgebiet. Der offensichtliche Vorteil für die Justizbehörde: Nahe Anbindung an den Flughafen Hamburg und schwer erreichbar für Gruppierungen, die öffentlich gegen Abschiebungshaft eintreten. Für die Gefangenen hieß das: Besuche von Verwandten waren durch schlechte öffentliche Verkehrsanbindung nur schwer möglich und RechtsanwältInnen nahmen den langen Anfahrtsweg wegen der Kosten kaum auf sich.
Das in Containerbauweise erstellte Gefängnis hielt 84 Haftplätze für erwachsene männliche Gefangene ab 16 Jahren bereit (weitere Abschiebungshäftlinge sind in den Justizvollzugsan-stalten Holstenglacis und Suhrenkamp untergebracht, minderjährige Abschiebungsgefangene sitzen in Hahnöfersand).
Seit November 2003 befindet sich die Abschiebungshaftanstalt Hamburg im Haus I der geschlossenen Anstalt JVA Fuhlsbüttel, Suhrenkamp 92. Für die Unterbringung der Abschiebungshäftlinge wurde ein zweistöckiger Trakt zur Verfügung gestellt, in dem zuvor Straftäter inhaftiert waren. Zur Zeit befindet sich dieser Trakt noch in Umbau- und Renovierungsarbeiten, so dass vorerst nur ein Flur mit ca. 52 Abschiebungshäftlingen belegt werden konnte. Die einzelnen Zellen sind belegt mit 6 – 8 Personen. Besuche können die Inhaftierten alle 14 Tage für 1-2 Stunden empfangen. Jeden Tag gibt es vormittags und nachmittags (ausgenommen die Besuchstage) eine Freistunde (ca. 11/2 – 2Std.)auf dem Innenhof der Anstalt, die zeitlich so gelegt worden ist, dass ein Kontakt zwischen Abschiebehäftlingen und Straftätern vermieden wird. Gegen Abend werden die Zellen für ca. 11/2 Stunden geöffnet, so dass die Insassen sich auf dem Flur „frei“ bewegen und auch die Telefonzelle benutzen können – vorausgesetzt sie haben genügend Geld dafür. Darüber hinaus gibt es kaum Angebote zum Zeitvertreib.
Das Abschiebegefängnis ist zwar im Vergleich zur JVA Glasmoor für Rechtsanwälte und Besucher leichter mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Kontaktaufnahme von außen zu den Insassen, wie dies in Glasmoor anlässlich der sog. „Sonntagsspaziergänge“ geschah, ist hier jedoch nicht mehr möglich.
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